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Die Private Krankenversicherung - PKV


Versicherte einer privaten Krankenversicherung werden umgangssprachlich auch gern als „Patienten 1. Klasse“ bezeichnet. Je nach Tarif ist das Leistungsspektrum einer Privatversicherung deutlich besser als das der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem werden Privatpatienten, auch wenn dies kein Arzt offen zugibt, oftmals bevorzugt behandelt, weil der Arzt hier höhere Honorare abrechnen kann.




Die Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung ist für die Berufsgruppen möglich, die nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Hierzu zählen die Beamten sowie selbstständig Tätige. Aber auch Angestellte können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mindestens 49.500,00 EUR beträgt. Je nach Tarif ist das Leistungsspektrum einer Privatversicherung deutlich besser, wie zum Beispiel kürzere Wartezeiten bei der Terminvergabe. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die Honorare nicht in das Praxisbudget der gesetzlichen Kassen fallen. Auch sind die Versicherungsbeiträge oft niedriger als bei der gesetzlichen Kasse, da diese nicht prozentual zum Einkommen erhoben werden. Umgekehrt kann dies jedoch auch zum Nachteil werden, wenn zum Beispiel ein Selbstständiger bei negativer Geschäftsentwicklung nur wenig Gewinn erwirtschaftet, er die Versicherungsbeiträge aber dennoch in voller Höhe zahlen muss.

Um sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit optimal abzusichern, macht eine Pflegezusatzversicherung Sinn. Diese ist als Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung gedacht, falls ein Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht möglich ist.


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