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Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Rente, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Die Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden. Für Berufe mit höherem Risiko (z.B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird meistens die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt.
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