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Die Private Rentenversicherung!
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung. Sie bildet zusammen mit den anderen gesetzlichen Altersversorgungsformen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Pflichtversorgung der verkammerten freien Berufe) eine der drei Säulen des deutschen Alterssicherungssystems, neben der betrieblichen/überbetrieblichen/tariflichen Altersversorgung (zweite Säule) und der auf privater Vorsorge aufbauenden Versorgung (gefördert im Rahmen der sog. "Riester-Rente"). Eine Sonder- versorgung besteht für die Beamten der öffentlichen Hand.
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