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Die Privathaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung, eine besondere Form der Schadensversicherung, sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Der Versicherer zahlt also dann eine Entschädigung, wenn der Versicherte nach dem Gesetz für einen Schaden haften muss. Ist dies nicht der Fall und werden trotzdem Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche. Die Privathaftpflicht ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbraucherschützern gerade für Privathaushalte sinnvoll, da für Schäden nach Bürgerlichem Recht grundsätzlich in voller Höhe gehaftet werden muss.
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