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Die Zahnzusatzversicherung - Zahnversicherung
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Zu den verschiedenen Krankenzusatzversicherungen gehört auch die Zahnzusatzversicherung. Dabei handelt es sich um ein zusätzliches und ergänzendes Versicherungsangebot für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV. Die deutschlandweit rund zehn Dutzend gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen weitgehend gleichwertigen Versicherungsschutz. Der wird von denen in vielen Belangen als unbefriedigend bis hin zu unzureichend gesehen. An dieser Situation können sie in ihrer GKV kaum etwas ändern; sie müssen mit dem vorlieb nehmen, was ihnen geboten wird. Private Krankenversicherungen bieten einen ergänzenden Versicherungsschutz, der dem eines Privatversicherten, also des gut bis sehr gut versicherten Privatpatienten beim niedergelassenen Arzt sowie im Krankenhaus, sehr nahe kommt. Diese Krankenzusatzversicherungen werden tarifmäßig angeboten. Eine von ihnen ist die Zahnzusatzversicherung.
Zahnbehandlung sowie Zahnersatz sind aufwändig und teuer. Das Spektrum reicht vom umgangssprachlichen Kassengebiss bis hin zu hochwertigen und medizinisch modernen Implantationen. Abgesehen davon ist die finanzielle Beteiligung der GKV in nahezu allen Fällen sehr begrenzt. Das führt oftmals dazu, dass GKV-Versicherte einen angemessenen Zahnersatz weder bezahlen noch finanzieren können. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lässt sich diese Situation wesentlich erleichtern und insgesamt erträglicher gestalten. Dabei muss der zukünftige Zahnpatient jedoch einige Grundsätze beachten.
Zunächst sollte er sich die Schwerpunkte seiner Zahnzusatzversicherung bewusst machen. Abgeschlossen werden sollte sie so früh wie möglich, also in jungen Jahren. Dafür sprechen mehrere Gründe. Je gesünder die Zähne zu Versicherungsbeginn sind, umso niedriger ist der Versicherungsbeitrag. Der richtet sich bei der privaten Zahnzusatzversicherung unter anderem nach dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung sowie nach dem Eintrittsalter bei Versicherungsabschluss. Die Zahnzusatzversicherungen beginnen mit einer gestaffelten Leistungspflicht. Hier unterscheiden sich die Angebote der privaten Krankenversicherungen, was einen Versicherungsvergleich notwendig macht. Zunächst gilt eine leistungsfreie Wartezeit, deren Dauer von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. Darüber hinaus sind in den ersten Versicherungsjahren die Leistungen reduziert gestaffelt. Auch hier sind die Zahnzusatzversicherungen unterschiedlich, ab wann letztendlich der Versicherungsschutz uneingeschränkt gilt. Das kann ein, zwei oder auch drei Jahre dauern. Derartige Wartezeiten werden im jüngeren Alter nicht als solche empfunden, weil erfahrungsgemäß keine Leistungen fällig werden. Wird dann ein Zahnersatz notwendig, ist die vertragliche Leistung uneingeschränkt.
Entscheidend bei einer Zahnzusatzversicherung ist auch, was in welcher sumerischen Höhe oder in welchen Prozentsätzen geleistet wird. Wird von einem "Rechnungsbetrag" gesprochen, muss zweifelsfrei klar sein, um welchen es sich handelt. Ist es der, den die GKV als Regelleistung zugrunde legt, oder sind es die tatsächlichen Ausgaben nach dem Kostenvoranschlag des Zahnarztes für eine Privatbehandlung. Auf diese Details muss geachtet, hier muss gerechnet und verglichen werden. Der Versicherte sollte wissen, dass im Ernstfall das, aber auch nur das geleistet wird, was versichert ist.
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