Wenn sie keinen speziellen Haus- oder Primärarzttarif
bei der privaten Krankenversicherung haben, dann können sie sich auswählen von welchem Arzt sie sich Behandeln lassen wollen. So sind sie von hohen
Preisen geschützt, auch wenn sie einen renommierteren Facharzt wählen. Wenn sie sich für so einen Arzt entscheiden, dann sollten sie erstens die Kostenfrage klären. Der einfache Grund ist: weil sie privat versichert sind kann der Arzt die private Behandlung nach der ärztlichen Gebührenordnung rechnen. Das bedeutet dass der Arzt sein Honorar entsprechend dem Zeitaufwand, dem Schwierigkeitsgrad und den Umständen der Behandlung berechnen kann, und dieser Betrag kann auch weiter wachsen, weil der Mediziner das Recht hat den berechneten Betrag mit 3.5 zu multiplizieren. Deshalb ist Vorsicht geboten.
Die privaten Krankenversicherer kommen seit langen nicht mehr in allen Tarifen für Behandlungen auf. Die privaten Krankenkassen zahlen zurzeit nur das 2.3 fache der ärztlichen Gebührenordnung. Wenn der Arzt mehr verlang bleibt der Kunde auf den Restausgaben sitzen und muss aus eigener Tasche bezahlen. Einige sagen dass die PKV-s für mindestens den Höchstsatz der Gebührenordnung aufkommen sollen.
Wenn ein Arzt mehr aufrechnet als den 3.5-fachen Satz, muss er mit ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung unterschreiben, und dies schon am Beginn der Behandlung. In diesem Dokument muss er begründen warum er zusätzlich Geld von ihnen verlangt.
Patientenberaterin Henkel macht aufmerksam: "Einige Gesellschaften werben zwar damit, auch individuell verhandelte Honorare zu bezahlen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Patienten sich die volle Kostenübernahme für jeden einzelnen Fall im Vorfeld der Behandlung schriftlich bestätigen lassen."