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Die Private Pflegeversicherung
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Die Pflegetagegeldversicherung richtet sich als Angebot der privaten Kranken- und Pflegeversicherung an Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche eine Aufstockung der Leistungen im Pflegefall vereinbaren möchten. Ab Januar 2013 bezuschusst der Staat die Beitragsleistungen für eine Pflegetagegeldversicherung mit fünf Euro pro Monat, sofern der Versicherungsbeitrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt und der Versicherungsvertrag ausreichende Mindestleistungen im Pflegefall vorsieht. Der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung ist für Mitglieder der gesetzlichen Pflegekasse sinnvoll, da die Leistungen der Sozialversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdecken.
Die Leistungen der privaten Pflegetagegeldversicherung richten sich ausschließlich nach der festgestellten Pflegestufe. Sie sind grundsätzlich unabhängig davon, auf welche Weise der Versicherungsnehmer die Pflegeleistungen in Anspruch nimmt, abweichend bieten viele Versicherer Tarife an, bei welchen die Leistungen für die stationäre Pflege höher als die Zahlungen bei häuslicher Pflege sind. Diese Verträge sind sinnvoll, um die relativ hohen Kosten für ein Pflegeheim vollständig abdecken zu können. Die Kriterien für die Einstufung in die jeweilige Pflegestufe unterscheiden sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung geringfügig; vor allem berücksichtigt die Pflegetagegeldversicherung keine starren Zeitvorgaben. In wenigen Fällen erfolgt seitens der Pflegetagegeldversicherung bereits eine Einstufung in die Pflegestufe I, während die gesetzliche Pflegeversicherung keinen bei ihr versicherten Pflegebedarf anerkennt.
Die private Pflegetagegeldversicherung lässt sich auf zwei Arten abschließen. Bei herkömmlichen Tarifen legt der Versicherungsnehmer lediglich die täglichen Leistungen für die Pflegestufe III fest, während die Versicherungsleistungen für die Pflegestufen I und II anhand von Prozentwerten erfolgen. Alternativ können bei modularen Vertragsmodellen für jede Pflegestufe die gewünschten Leistungen vereinbart werden; die Beträge können für jede Stufe identisch sein. Nicht erlaubt ist logischerweise die Vereinbarung einer höheren Versicherungsleistung für eine niedrigere Pflegestufe. Sinnvoll ist der Abschluss einer Versicherungsleistung, welche in Verbindung mit den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und der Rente des Versicherten für die stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim reicht. Eine gesetzliche Höchstgrenze für das Pflegetagegeld besteht nicht, die meisten Anbieter beschränken den versicherbaren Anspruch jedoch auf einen Betrag von fünfzig bis einhundertfünfzig Euro pro Tag.
Die Beitragshöhe richtet sich in der privaten Pflegetagegeldversicherung nach der Höhe des vereinbarten Pflegetagesgeldes sowie nach dem Eintrittsalter. Wer bereits in jungen Jahren eine Pflegetagegeldversicherung abschließt, zahlt gegenüber einem erst spät in die Versicherung eingetretenen Mitglied bis zum statistisch wahrscheinlichen Eintritt des Pflegefalles mehr Beiträge. Die Differenzierung des Beitrages zur privaten Pflegetagegeldversicherung anhand des Geschlechts des Versicherungsnehmers ist auf Grund der Forderung nach Unisex-Tarifen nicht mehr erlaubt.
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