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Firmenversicherung - Gewerbeversicherung


Unter Gewerbeversicherungen versteht man Versicherungen, die die Mitarbeiter, das Inventar oder das Vermögen von Unternehmen gegen verschiedene Risiken absichern. So unterschiedlich die Firmen hinsichtlich ihrem Tätigkeitsfeld und ihrer Rechtsform sind, so unterschiedlich sind auch deren Risiken und somit der Bedarf an Versicherungsschutz.




Bei Gewerbeversicherungen unterscheidet man zum einen Versicherungen, die Sach- und Vermögenswerte einer Firma gegen bestimmte Schäden absichern, zum anderen solche, die verschiedene Risiken abdecken, welche die Mitarbeiter des Unternehmens verursachen oder diesen zustoßen können. Das beste Beispiel für die Absicherung von Sach- und Vermögenswerten ist eine Feuerversicherung, die für Brandschäden an Gebäuden, Maschinen oder Material- und Produktbeständen eintritt. Zu den Risiken, die Mitarbeiter verursachen können, zählen beispielsweise Sachschäden, die Mitarbeiter eines Handwerksbetriebes während ihrer Tätigkeit bei Kunden verursachen oder finanzielle Schäden durch fehlerhafte Beratung eines Steuerberaters. Derartige Risiken können mit Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen abgedeckt werden. Gerichts- und Anwaltskosten, die für mögliche Gerichtsverfahren anfallen können, lassen sich durch den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung absichern.

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