Dass die gesetzliche Rente für die heute jüngeren Generationen ausreichen wird, um im Alter seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, ist laut Expertenmeinung aufgrund der Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahrzehnte sehr unwahrscheinlich. Um dem entgegenzuwirken, ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung eine sinnvolle Entscheidung, selbst zusätzlich für das Alter vorzusorgen.
Eine private Rentenversicherung ist keine Versicherung im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr ein Sparvertrag, bei dem der Versicherte durch regelmäßige Beitragszahlungen über einen längeren Zeitraum oder durch Zahlung eines hohen Einmalbetrages ein Kapitalvermögen bei der Versicherungsgesellschaft anlegt. Als Gegenleistung erhält er mit Beginn der Rentenphase eine Leibrente, die monatlich bis zu seinem Tod gezahlt wird. Alternativ kann auch die Zahlung eines einmaligen Abfindungsbetrages vereinbart werden. Seit Einführung des Altersvermögensgesetzes im Jahr 2002 besteht bei Versicherungstarifen, die das erforderliche Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten haben, die Möglichkeit, die gemeinhin als „Riester-Rente“ bekannte staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Hier zahlt der Staat zusätzlich zu den vom Versicherungsnehmer geleisteten Beiträgen eine Zulage, die in den Versicherungsvertrag einfließt und sich positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirkt.
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