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Arten der Lebensversicherung
Bei den Lebensversicherungen müssen zwei wesentlichen Arten unterschieden werden – Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung. Nachfolgend wird erklärt, worin die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen beiden Versicherungstypen liegen.
Eine Risikolebensversicherung versichert das biometrische Risiko. Die Versicherung bezahlt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit ablebt. Damit wird also das Todesfallrisiko abgesichert. Die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Todesfallrisiko. Dieses Risiko kann von Person zur Person unterschiedlich sein. Bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Extremsportler, müssen eine deutlich höhere Versicherungsprämie für eine Risikolebensversicherung bezahlen als ein Büroangestellter mit „normalen“ Hobbys. Es ist sogar nicht ausgeschlossen, dass die Versicherungsgesellschaft es ablehnt eine bestimmte Person zu versichern. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf den Abschluss einer Lebensversicherung bei einer bestimmten Versicherungsgesellschaft. Allein die Versicherungsgesellschaft entscheidet darüber, wer versichert werden kann.
Eine Risikolebensversicherung dient zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen. Natürlich kann das Geld den Verlust eines geliebten Menschen nicht ersetzen. Mit einer Risikolebensversicherung können aber die negativen finanziellen Folgen deutlich gedämpft werden. Gerade Familien mit nur einem Hauptverdiener können vor einem finanziellen Aus stehen, wenn der Alleinverdiener unerwartet stirbt. Wer allerdings keine Menschen in seiner Umgebung hat, die eine finanzielle Absicherung benötigen, kann vom Abschluss einer Lebensversicherung dieser Art absehen.
Eine klassische Kapitallebensversicherung bezahlt beim Erreichen eines vertraglich vereinbarten Alters den vereinbarten Betrag in Raten oder als eine einmalige Auszahlung. Eine Kapitallebensversicherung ist eine beliebte Art der Altersvorsorge in Deutschland.
Bei einer Kapitallebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer eine regelmäßige Prämie, die von der Versicherungsgesellschaft angelegt wird. Dabei existiert eine gesetzliche Mindestverzinsung des einbezahlten Guthabens. Der Versicherungsnehmer erhält daher auf jeden Fall seine einbezahlten Beiträge abzüglich der Bearbeitungskosten, die insbesondere in den ersten Jahren sehr hoch sind. Die Versicherungsprämie der ersten Jahre wird fast vollständig zur Deckung der Bearbeitungskosten verwendet. Neben dem einbezahlten Kapital und der Mindestverzinsung erhält der Versicherungsnehmer die Überschussbeteiligung, die allerdings der Höhe nach nicht garantiert ist. In der Vergangenheit haben die Kapitallebensversicherungen immer ordentliche Rendite erwirtschaftet.
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